Allgemeine Geschäftsbedingungen der w3-systems

§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich

1. Die Angebote und Leistungen von w3-systems erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von w3-systems schriftlich bestätigt werden. Anders lautende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners von w3-systems werden nicht anerkannt, es sei denn, w3-systems hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Geschäftsbedingun-gen von w3-systems gelten auch dann, wenn w3-systems in Kenntnis entgegenstehen-der oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Leistungen für den Vertragspartner vorbehaltlos ausführt.

§ 3 Liefer- und Leistungsfristen

1. Vereinbarte oder von w3-systems zugesagte Fristen für die Lieferung oder Leistung stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Leistung durch evtl. einge-setzte Subunternehmer oder Vorlieferanten. w3-systems ist jederzeit berechtigt, auch Teilleistungen auszuführen.

2. Von w3-systems nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb oder in dem Ge-schäftsbetrieb von Subunternehmern oder Vorlieferanten berechtigen w3-systems, die vereinbarte Leistungszeit um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder im Falle nicht zu vertretender Unmöglichkeiten, vom Vertrag zurückzutreten. Hierzu gehören insbesondere Betriebsstörungen jeglicher Art, Energiemangel, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung oder Verfügung, Personalmangel, Kriegs- und Belagerungszustand, Krawalle, Sturm, Eistreiben, anormale Trockenheit oder anhaltende Regenfälle, Datenausfall oder sonstige nicht zu vertretende Störungen an der EDV oder Datenverbindung etc. und ähnliche Ereignisse.

3. Kann nur teilweise nicht geleistet werden, gilt das Rücktrittsrecht von w3-systems auch für diesen Teil des Auftrages. In diesem Falle steht dem Vertragspartner kein Ersatzanspruch oder Schadenersatzanspruch irgendwelcher Art gegen w3-systems zu.

4. w3-systems ist jederzeit berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen zu erbringen, sowie zu mehrfachen Nachbesserungen und Nachlieferungen, auch hinsichtlich einer Teilleistung. Der Vertragspartner hat w3-systems in diesem Fall eine angemessene Nachlieferungsfrist von wenigstens 10 Werktagen zu gewähren.

§ 5 Preise und Zahlungsmodalitäten

1. Es gelten die jeweils aktuellen Preislisten, bisherige Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn sie nicht als Endpreise ausgewiesen sind.

2. Abgeschlossene Abonnements können per Einzugsermächtigung (Lastschrift) oder gegen Rechnung bezahlt werden; die Zahlung erfolgt gemäß Vereinbarung als Vorauszahlung. Die Lastschriften werden max. fünf Tage nach Laufzeitbeginn abgebucht, für Rücklastschriften werden Gebühren erhoben.

3. Die jährlich laufenden Gebühren für Hosting werden mit der Domainregistrierung fällig und können unabhängig vom Laufzeitbeginn und den restlichen Leistungen in Rechnung gestellt werden. (Datum bei der DENIC)

4. Kann eine HP aus Gründen fehlender Unterlagen nicht bis zum LZB erstellt werden, so wird die HP mit dem bis dahin vorhandenem Material erstellt. Dem Kunden wird das Recht zur Nachlieferung eingeräumt. Dabei fällt ein Mehraufwand von 10% des Nettogesamtauftragsvolumen an. Die Rechnungslegung erfolgt zum LZB und wird somit fällig.

5. Lieferungen und Leistungen, die nicht zum Abonnement gehören, werden entsprechend den Vereinbarungen mit dem Vertragspartner berechnet. In diesen Fällen wird eine gesonderte Rechnung gestellt. Solche Zahlungen sind innerhalb von acht Tagen rein netto ohne Abzug, berechnet ab Datum der Rechnung, zu leisten.

§ 6 Laufzeiten und Kündigung

1. Der Vertrag wird auf eine Laufzeit von 12 Monaten geschlossen.

2. Die Kündigung des Vertrages durch den Vertragspartner kann nur jeweils zum Ende der Laufzeit mit einer Frist von neunzig Tagen erfolgen, erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht, so verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages durch beide Vertragsparteien bleibt hierdurch unberührt. Ein wichtiger Grund ist für w3-systems insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein:

-Begründeter Verdacht von strafrechtsrelevanten Aktivitäten des Vertragspartners,

-wissentlich falsche Angaben von Daten und Inhalten, sowie die Verletzung von Rechten Dritter,

-Missachtung von Datenschutzbestimmungen,

-Zahlungsverzug.

4. Jede Kündigungserklärung hat schriftlich zu erfolgen.

§ 7 Urheberrechte

1. w3-systems stehen die Urheberrechte an von ihr erbrachten Leistungen und Werken zu, unabhängig von vereinbarten oder erfolgten Zahlungen des Vertragspartners. Sämtliche diesbezügliche, von w3-systems erstellten Abbildungen, Daten, Programmen oder Programmteilen und sonstige Unterlagen und Informationen verbleiben im Eigentum von w3-systems.

2. Dem Vertragspartner steht grundsätzlich nur das Recht zu, die von uns erstellten Abbildungen, Daten, Programme oder Programmteile oder sonstige Unterlagen und Informationen in dem Umfang zu verwenden, die in dem Auftrag vereinbart worden sind. Der Vertragspartner ist daher insbesondere nicht berechtigt, ohne eine vorherige, schriftliche Genehmigung von w3-systems die von w3-systems erstellten Unterlagen für andere als im Auftrag genannte Zwecke zu nutzen. Er ist insbesondere nicht berechtigt, diese zu verändern, durch Dritte nutzen zu lassen oder diese unverändert zu einem anderen als im Auftrag angegebenen Zweck selbst oder durch Dritte zu nutzen.

3. Das mit dem Vertragspartner vereinbarte Entgelt wird nur für die einmalige Erstellung der Unterlagen, Programme, Programmteile, Abbildungen und Daten geleistet. Eine mehrfache Nutzung durch den Vertragspartner ist ohne eine ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von w3-systems nicht gestattet.

§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Leipzig.

2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit sowie aufgrund der Beendigung des Vertragsverhältnisses entstehende Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Scheck- und Wechselklagen, ist, soweit der Vertragspartner Vollkaufmann ist, Leipzig.

3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen nicht.

 

Stand 1.1.2003

§ 2 Gegenstand des Vertrages

1. Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Auftrag spezifizierten Lieferungen und Leistungen von w3-systems, insbesondere die Entwicklung, Erstellung und der Betrieb von Online Portalen, Shopsystemen, Datenbanken für verschiedenste Themenbereiche und Zielgruppen in unterschiedlichen Medien und die Erstellung von Websites.

2. Alle Angebote von w3-systems sind freibleibend. Die Beauftragung des Vertragspart-ners ist bindend, w3-systems kann diese innerhalb von fünf Werktagen durch schriftliche oder mündliche Mitteilung ablehnen. Fernmündliche Aufträge des Vertragspartners sind nur dann wirksam, wenn w3-systems diese schriftlich bestätigt. In jedem Fall kommt der Vertrag zustande, wenn w3-systems auftragsgemäß liefert oder leistet.

3. Mit Abschluss des Vertrages ist w3-systems berechtigt, die für die Leistung zur Verfügung gestellten Daten des Vertragspartners im gesamten, von w3-systems aktiv oder passiv bedienten Empfangsgebiet sämtlichen Nutzern zur Verfügung zu stellen, ohne diese im einzelnen zu kennen, zu selektieren oder auszuschließen. Der Vertragspartner sichert zu, dass er bezüglich der zur Verfügung gestellten Daten für die Nutzung erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte verfügt und berechtigt ist, diese zur Ausführung des Auftrages w3-systems zu übergeben, ohne dass w3-systems hierdurch Rechte Dritter verletzt. Insofern überträgt der Vertragspartner bei zustandekommen des Vertrages mit w3-systems sämtliche Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung auf w3-systems soweit dies für die Nutzung im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung erforderlich ist.

4. Der Vertragspartner wird w3-systems rechtzeitig vor vereinbarten Terminen das für die Umsetzung des Auftrages erforderliche Material zur Verfügung stellen, wobei die Qualität des zur Verfügung gestellten Materials in inhaltlicher und technischer Sicht im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegt. Es wird insofern als Hauptleistungspflicht des Vertragspartners vereinbart, w3-systems alle vereinbarten und/oder zur Umsetzung des Auftrages erforderlichen Daten, Unterlagen, Informationen, insbesondere Adressdaten, Produkt- und Dienstleistungsdaten, Suchbegriffe, Texte, Bilder/Graphiken, Videos, Animationen, Sounds, Logos, usw. in entsprechend guter Qualität zur Verfügung zu stellen. Werden diese Daten nicht, verspätet oder in unzureichender Qualität zur Verfügung gestellt und kommt der Vertragspartner seiner Verpflichtung zur Übergabe der vereinbarten und/oder erforderlichen Daten nicht innerhalb einer von w3-systems gesetzten angemessenen Frist nach, ist w3-systems berechtigt, die Annahme abzulehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Vertragspartner im Auftrag einen bestimmbaren Zeitpunkt zur Ablieferung der notwendigen Daten und Unterlagen zugesagt hat.

5. Der Vertragspartner versichert, dass die Übergabe der für die Auftragserfüllung erforderlichen Daten an w3-systems keine Bestimmungen des Datenschutzrechtes verletzt. Die entsprechende Überprüfung der datenschutzrechtlich zulässigen Weitergabe dieser Daten obliegt dem Vertragspartner.

6. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Änderungen seiner Adresse und/oder relevante andere Daten wie Bankverbindungen, Informationen/Inhalte usw. w3-systems unverzüglich mitzuteilen.

§ 4 Haftung- und Gewährleistung

1. w3-systems gewährleistet die Datensicherheit und den Datenschutz im Rahmen der technischen und rechtlichen Möglichkeiten gegenüber dem Vertragspartner, sofern der Vertragspartner seinerseits für die von ihm gelieferten Daten in rechtmäßiger Weise erhoben und übermittelt hat.

2. Bei Ansprüchen des Vertragspartners aus Garantie oder Mängelhaftung ist w3-systems zur Nachbesserung berechtigt. Die Ansprüche des Vertragspartners auf Wandlung und Minderung sind ausgeschlossen. Schlägt auch mehrfache Nachbesserung fehl, kann der Vertragspartner wahlweise von seinem Recht Gebrauch machen, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung verlangen.

3. Ist w3-systems zur Mängelbeseitigung und/oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die w3-systems nicht zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung oder Ersatzleistung fehl, ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Entgel-tes zu verlangen. Er kann einen solchen Gewährleistungsanspruch erst dann verlangen, wenn er uns erfolglos zur Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung aufgefordert hat.

4. Soweit nicht nachstehend etwas anderes vereinbart ist, sind weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Grund, ausgeschlossen. w3-systems haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet

w3-systems nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermö-gensschäden des Vertragspartners.

5. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.

6. Soweit fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird, haften wir nur auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.

7. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die per-sönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfül-lungsgehilfen.

8. Der Ausschluss einer weitergehenden Haftung gilt nicht bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als vorstehend vorgesehen ist, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine Haftung aus unerlaubter Handlung oder Produzentenhaftung handelt.

9. w3-systems übernimmt keine Haftung für Zugangsmöglichkeiten, soweit diese Leitungen und Verbindungen öffentlicher Netze usw. betreffen, die in den Zuständigkeitsbereich der Telekom, anderer Netzbetreiber und Fernmeldeverwalter sowie von qualifizierten Internet-Serviceprovidern fallen.

10. Für inhaltliche Informationen, Übertragungsgeschwindigkeiten, Netzunterbrechungen, Nutzungseinschränkungen und den widerrechtlichen Zugang Dritter übernimmt w3-systems keine Haftung.

11. Die Feststellung von Mängeln muss w3-systems unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, in der Regel innerhalb von fünf Werktagen ab Kenntnisnahme des Mangels. Verletzt der Vertragspartner diese Rügepflicht, ist w3-systems von jeder Gewährleistung frei.

12. In jedem Fall der Beanstandung hat w3-systems das Recht, die Leistungserbringung durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen. Besteht die Beanstandung nach Gutachten des Sachverständigen zu Recht, gehen die Sachverständigenkosten zu Lasten von w3-systems, andernfalls zu Lasten des Vertragspartners. w3-systems ist berechtigt, einen Sachverständigen nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Belange des Vertragspartners zu benennen.

13. Der Vertragspartner trägt das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung/Information und steht dafür ein, dass die zur Verfügung gestellten und zu vermittelnden Daten und Inhalte nicht gegen wettbewerbsrechtliche oder urheberrechtliche Bestimmungen und Grundsätze verstoßen. Wird w3-systems von einem Dritten wegen unzulässiger Inhalte von Werbung und Informationen oder Verletzung des Urheberrechts des Vertragspartners in Anspruch genommen, so stellt der Vertragspartner w3-systems von jeder Haftung frei. In jedem Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, w3-systems die hierbei entstehenden gerichtlichen und au-ßergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten.

14. Kunden-Websites dürfen keine Informationsangebote mit rechtswidrigen Inhalten enthalten oder auf solche verweisen. Hierzu zählen insbesondere Informationen und Darstellungen, die:

- zum Rassenhass aufstacheln oder grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer anderen Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde ver-letzenden Weise darstellt (§ 184 Abs. 3 StGB).

- den Krieg verherrlichen,

- die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben (§ 184 Abs. 3 StGB).

15. Bei Inhalten, die unter das Gesetz zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften fallen oder offensichtlich dazu geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in Ihrem Wohl zu beeinträchtigen, ist durch technische Vorkehrungen oder in sonstiger geeigneter Weise Vorsorge zu treffen, dass die Übermittlung an oder Kenntnisnahme durch nicht volljährige Nutzer ausgeschlossen ist.

16. Die nationalen und internationalen Urheberrechte sind zu beachten.

17. Kunden-Websites dürfen außerdem keine Informationsangebote enthalten oder auf solche verweisen, die das Ansehen von w3-systems oder eines der Tochterunternehmen schädigen können.

18. Jeder Kunde ist verantwortlich für die Inhalte seiner Website. Er verpflichtet sich, w3-systems von Ansprüchen Dritter freizustellen.